Beschluss:
1. Der Rat beschließt aufgrund
des § 10 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) zuletzt geändert durch
Verordnung vom 23.07.2002 (BGBl. I
S. 2850) die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Leisniger
Straße“ bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung
Dezember 2003 als Satzung.
2. Die Begründung zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes wird gebilligt.
3. Das Bauamt wird beauftragt für
die 3. Änderung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu
beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Dabei ist anzu-
geben, wo die 3. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung während der
Dienststunden
eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.