Fortführung der Erstattung von Semestergebühren für Studenten mit Hauptwohnsitz in Mittweida ((aus SKSSA/BA 11.05.04))
11.05.2004 - Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss empfiehlt,
den Studenten der Hochschule Mittweida mit Hauptwohnsitz in Mittweida künftig
die Semestergebühren anteilig, in Höhe von 43,50 EUR pro Semester zu erstatten.
Diese Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet, d. h. die Erstattung betrifft den
Zeitraum Sommersemester 2004 bis Wintersemester 2005/2006. Die Stichtage, an
denen der Hauptwohnsitz jeweils bestehen muss, um die Erstattung für das
vergangene und/oder laufende Semester zu erhalten, sind der 31.12.2004 und der
31.12.2005.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden Gremiums:9
Anwesende Mitglieder:9
Ja-Stimmen:6
Nein-Stimmen:1
Stimmenthaltungen:2
27.05.2004 - Stadtrat Mittweida
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Studenten der Hochschule
Mittweida mit Hauptwohnsitz in Mittweida künftig die Semestergebühren anteilig,
in Höhe von 40,00 Euro pro Semester zu erstatten. Diese Maßnahme wird auf zwei
Jahre befristet, d. h. die Erstattung betrifft den Zeitraum Sommersemester 2004
bis Wintersemester 2005/2006. Die Stichtage, an denen der Hauptwohnsitz jeweils
bestehen muss, um die Erstattung für das vergangene und/oder laufende Semester
zu erhalten, sind der 31.12.2004 und der 31.12.2005.
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