Beschluss über die Billigung der Vorhaben aus den Programmen SEP und SDP der Städtebauförderung Objektlisten 2004 und vorläufige Objektliste 2005 ((aus TA 13.05.04))
Beratung und Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange während der Beteiligungsfrist und der Bürgerbeteiligung während der Auslegungsfrist zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Leisniger Straße" ((aus TA 13.05.04))
Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Leisniger Straße" ((aus TA 13.05.05))
13.05.2004 - Technischer Ausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Technische Ausschuss
empfiehlt aufgrund des § 10 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) zuletzt
geändert durch Verordnung vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Leisniger
Straße“ bestehend aus der Planzeichnung(Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung
Dezember 2003 als Satzung.
2. Die Begründung zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes wird gebilligt.
3. Das Bauamt wird beauftragt für
die 3. Änderung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu
beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 3. Änderung des
Bebauungsplanes mit Begründung während der Dienststundeneingesehen werden und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden Gremiums:7
Anwesende Mitglieder:7
Ja-Stimmen:7
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
27.05.2004 - Stadtrat Mittweida
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Rat beschließt aufgrund
des § 10 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) zuletzt geändert durch
Verordnung vom 23.07.2002 (BGBl. I
S. 2850) die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Leisniger
Straße“ bestehend aus der Planzeichnung(Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung
Dezember 2003 als Satzung.
2. Die Begründung zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes wird gebilligt.
3. Das Bauamt wird beauftragt für
die 3. Änderung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu
beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Dabei ist anzu-
geben, wo die 3. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung während der
Dienststunden
eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.