Beschluss über die Billigung des Entwurfes und die Auslegung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Ringethaler Weg"
10.06.2004 - Technischer Ausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1.Der Technische Ausschuss befürwortet die
Billigung / der Rat billigt die vorliegende Fassung
vom 28.05.2004 zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler Weg“ mit
der dazugehörigen Begründung für die
Grundstücke Ahornweg 4, Lindenweg 6, Rößgener
Straße 44, 46 und 48.
2.Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes
Wohngebiet „Ringethaler Weg“ ist nach
§ 3 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die
betroffenen Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 4 BauGB zu beteiligen. Anregungen
können nur zu den geänderten Teilen vorge-
bracht werden.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden Gremiums:7
Anwesende Mitglieder:6
Ja-Stimmen:6
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
24.06.2004 - Stadtrat Mittweida
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1.Der Rat billigt die vorliegende Fassung vom
28.05.2004 zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler
Weg“ mit der dazugehörigen Begründung für die Grundstücke Ahornweg 4,
Lindenweg 6, Rößgener Straße 44, 46 und 48.
2.Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes
Wohngebiet „Ringethaler Weg“ ist nach
§ 3 Abs. 3
BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 4 BauGB zu beteiligen. Anregungen können nur zu den geänderten Teilen
vorgebracht werden.