Beschluss:
Der Rat beschließt die Planfertigung des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida vom 30.03.2001 für
das Gebiet der Stadt Mittweida zu billigen. Die Planunterlagen bestehend aus
der Planzeichnung vom 30.03.2001 und dem Erläuterungsbericht.
Damit die Bürger frühzeitig über Ziele und Zwecke der
Planung unterrichtet werden, wird vor der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 BauGB eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die öffentliche Auslegung
wird ortsüblich bekannt gemacht.