Beschluss:
1. Der
Gemeinschaftsausschuss beschließt die vorgebrachten Anregungen der Bürger und
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf 5/2004 des
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Gemeinde Altmittweida mit dem Ergebnis gemäß der Anlage zu übernehmen:
Die Bürger sowie die Träger
öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, sind von dem
Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der
Gemeinschaftsausschuss beschließt den Flächennutzungsplan der
Verwaltungsgemeinschaft
Mittweida für das Gebiet der Gemeinde Altmittweida unter Berücksichtigung der
gemäß Pkt. 1 beschlossenen Abwägungsergebnisse.
3. Der
Erläuterungsbericht wird gebilligt.
4. Der
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida ist zur Genehmigung
vor-
zulegen
und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei
ist
anzugeben,
wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Dienststunden eingesehen
und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.