Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - SR/SA/0025/2005 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses/Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: SR/SA/0025/2005 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses/Betriebsausschusses
Gremium: Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
Datum: Di, 14.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Vorstellung der Kindertageseinrichtung Lauenhain durch die Leiterin, Frau Klietsch      
Ö 2     Behandlung der Betriebskostenzuschüsse für den Sport- und Bäderbetrieb der Stadt Mittweida ab dem Wirtschaftsjahr 2004      
    14.06.2005 - Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt, die Betriebskostenzuschüsse in Zukunft als Zahlungen für Verlustabdeckungsbeträge für die Abteilungen Schulsport und Vereinssport des Eigenbetriebes zu leisten. Sollten diese Zahlungen (Betriebskostenzuschüsse) nicht die Verlustabdeckungsbeträge ausgleichen, ist eine entsprechende Forderung beim Eigenbetrieb einzustellen. Ein überschießender Betrag ist als Zuführung zum Eigenkapital = Einlage zu behandeln.

 

Als Investitionszuschüsse deklarierte Zuwendungen der Stadt an den Eigenbetrieb sind in Zukunft unter Betriebskostenzuschüsse (siehe oben) zu erfassen. Investitionszuschüsse sind nur noch Zahlungen von Fremden (z. B. Fördermittel), welche die Stadt nur weiterreicht.

 

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:    9

Anwesende Mitglieder:                             8

Ja-Stimmen:                                         8

Nein-Stimmen:                                       0

Stimmenthaltungen:                                0

   
    30.06.2005 - Stadtrat Mittweida
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Rat beschließt, die Betriebskostenzuschüsse in Zukunft als Zahlungen für Verlustabdeckungsbeträge für die Abteilungen Schulsport und Vereinssport des Eigenbetriebes zu leisten. Sollten diese Zahlungen (Betriebskostenzuschüsse) nicht die Verlustabdeckungsbeträge ausgleichen, ist eine entsprechende Forderung beim Eigenbetrieb einzustellen. Ein überschießender Betrag ist als Zuführung zum Eigenkapital = Einlage zu behandeln.

 

Als Investitionszuschüsse deklarierte Zuwendungen der Stadt an den Eigenbetrieb sind in Zukunft unter Betriebskostenzuschüsse (siehe oben) zu erfassen. Investitionszuschüsse sind nur noch Zahlungen von Fremden (z. B. Fördermittel), welche die Stadt nur weiterreicht.

Abstimmung:

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:    23

Anwesende Mitglieder:                             20

Ja-Stimmen:                                         20

Nein-Stimmen:                                       0

Stimmenthaltungen:                                0

Ö 3     Auflösung des Schulzweckverbandes Gymnasium Mittweida/Hainichen      
Ö 4     Mitteilungen/Anfragen      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)