Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - SR/SR/0027/2005 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida  

 
 
Bezeichnung: SR/SR/0027/2005 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida
Gremium: Stadtrat Mittweida
Datum: Do, 30.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15
Raum: im Ratssaal des Rathauses 1
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Bestellung eines Schriftführers und Bestimmung von zwei Ratsmitgliedern zur Mitunterzeichnung der Niederschrift      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung)      
Ö 4     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 26.05.2005      
Ö 5     Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 26.05.2005      
Ö 6     Wahlbezirkseinteilung für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida und Bestimmung der Wahllokale zur voraussichtlich vorgezogenen Wahl zum 16. Deutschen Bundestag im September 2005      
Ö 7     1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2005      
Ö 8     Verwendung der Investitionspauschale für 2005      
Ö 9     Entscheidung über die Ausführung des Bauvorhabens Ausbau der Straße "Zur Feuerwache" (Baubeschluss)      
Ö 10     Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für folgende Maßnahmen - Oberflächenbehandlung von Straßen im Stadtgebiet Mittweida und Ausbau der Straße "Zur Feuerwache" (Tischvorlage)      
Ö 11     Behandlung der Betriebskostenzuschüsse für den Sport- und Bäderbetrieb der Stadt Mittweida ab dem Wirtschaftsjahr 2004      
    14.06.2005 - Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt, die Betriebskostenzuschüsse in Zukunft als Zahlungen für Verlustabdeckungsbeträge für die Abteilungen Schulsport und Vereinssport des Eigenbetriebes zu leisten. Sollten diese Zahlungen (Betriebskostenzuschüsse) nicht die Verlustabdeckungsbeträge ausgleichen, ist eine entsprechende Forderung beim Eigenbetrieb einzustellen. Ein überschießender Betrag ist als Zuführung zum Eigenkapital = Einlage zu behandeln.

 

Als Investitionszuschüsse deklarierte Zuwendungen der Stadt an den Eigenbetrieb sind in Zukunft unter Betriebskostenzuschüsse (siehe oben) zu erfassen. Investitionszuschüsse sind nur noch Zahlungen von Fremden (z. B. Fördermittel), welche die Stadt nur weiterreicht.

 

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:    9

Anwesende Mitglieder:                             8

Ja-Stimmen:                                         8

Nein-Stimmen:                                       0

Stimmenthaltungen:                                0

   
    30.06.2005 - Stadtrat Mittweida
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Rat beschließt, die Betriebskostenzuschüsse in Zukunft als Zahlungen für Verlustabdeckungsbeträge für die Abteilungen Schulsport und Vereinssport des Eigenbetriebes zu leisten. Sollten diese Zahlungen (Betriebskostenzuschüsse) nicht die Verlustabdeckungsbeträge ausgleichen, ist eine entsprechende Forderung beim Eigenbetrieb einzustellen. Ein überschießender Betrag ist als Zuführung zum Eigenkapital = Einlage zu behandeln.

 

Als Investitionszuschüsse deklarierte Zuwendungen der Stadt an den Eigenbetrieb sind in Zukunft unter Betriebskostenzuschüsse (siehe oben) zu erfassen. Investitionszuschüsse sind nur noch Zahlungen von Fremden (z. B. Fördermittel), welche die Stadt nur weiterreicht.

Abstimmung:

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:    23

Anwesende Mitglieder:                             20

Ja-Stimmen:                                         20

Nein-Stimmen:                                       0

Stimmenthaltungen:                                0

Ö 12     Auflösung des Schulzweckverbandes Gymnasium Mittweida/Hainichen      
Ö 13     Bauanträge/Bauanfragen      
Ö 14     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)