Wahlbezirkseinteilung für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida und Bestimmung der Wahllokale zur voraussichtlich vorgezogenen Wahl zum 16. Deutschen Bundestag im September 2005
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für folgende Maßnahmen - Oberflächenbehandlung von Straßen im Stadtgebiet Mittweida und Ausbau der Straße "Zur Feuerwache" (Tischvorlage)
Behandlung der Betriebskostenzuschüsse für den Sport- und Bäderbetrieb der Stadt Mittweida ab dem Wirtschaftsjahr 2004
14.06.2005 - Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt, die Betriebskostenzuschüsse
in Zukunft als Zahlungen für Verlustabdeckungsbeträge für die Abteilungen
Schulsport und Vereinssport des Eigenbetriebes zu leisten. Sollten diese
Zahlungen (Betriebskostenzuschüsse) nicht die Verlustabdeckungsbeträge
ausgleichen, ist eine entsprechende Forderung beim Eigenbetrieb einzustellen.
Ein überschießender Betrag ist als Zuführung zum Eigenkapital = Einlage zu
behandeln.
Als Investitionszuschüsse deklarierte Zuwendungen der
Stadt an den Eigenbetrieb sind in Zukunft unter Betriebskostenzuschüsse (siehe
oben) zu erfassen. Investitionszuschüsse sind nur noch Zahlungen von Fremden
(z. B. Fördermittel), welche die Stadt nur weiterreicht.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden Gremiums:9
Anwesende Mitglieder:8
Ja-Stimmen:8
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
30.06.2005 - Stadtrat Mittweida
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat
beschließt, die Betriebskostenzuschüsse in Zukunft als Zahlungen für
Verlustabdeckungsbeträge für die Abteilungen Schulsport und Vereinssport des
Eigenbetriebes zu leisten. Sollten diese Zahlungen (Betriebskostenzuschüsse)
nicht die Verlustabdeckungsbeträge ausgleichen, ist eine entsprechende
Forderung beim Eigenbetrieb einzustellen. Ein überschießender Betrag ist als
Zuführung zum Eigenkapital = Einlage zu behandeln.
Als
Investitionszuschüsse deklarierte Zuwendungen der Stadt an den Eigenbetrieb
sind in Zukunft unter Betriebskostenzuschüsse (siehe oben) zu erfassen.
Investitionszuschüsse sind nur noch Zahlungen von Fremden (z. B. Fördermittel),
welche die Stadt nur weiterreicht.