Beschluss:
Der Rat beschließt nach Beratung über die während der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange
die Abwägungsvorschläge und Beschlussformulierungen Nr. 1 bis 30 (bei Nr. 5
wird die Variante 5a beschlossen) der Anlage 1 und die Änderungen im
Titelblatt.
2. Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die
Bedenken und Anregungen erhoben haben, sind von dem Abwägungsergebnis unter
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.