Beschluss:
Der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss beschließt, die mit
der Genehmigung erteilten Maßga-
ben und Auflagen
durch die erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes der Ver-
waltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Gemeinde Altmittweida in der
Planfassung 9/2005 zu erfüllen.
Die Träger
öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Das Forst- und
Landwirtschaftsamt sind am Verfahren zu beteiligen.