Beratung und Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange während der Beteiligungsfrist und der Bürgerbeteiligung während der Auslegungsfrist zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Ringethaler Weg"
Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Ringethaler Weg"
08.12.2005 - Technischer Ausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Technische Ausschuss
empfiehlt aufgrund des § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412, zuletzt geändert
durch Art. 21 G v. 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet
„Ringethaler Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.
2. Die Begründung zur 4. Änderung
des Bebauungsplanes wird gebilligt.
3. Das Bauamt wird beauftragt für
die 4. Änderung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die
Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist
anzugeben, wo die 4. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden
Gremiums:7
Anwesende Mitglieder:6
Ja-Stimmen:6
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
15.12.2005 - Stadtrat Mittweida
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Rat beschließt aufgrund
des § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412, zuletzt geändert durch Art. 21
G v. 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818)
die 4. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler
Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen
Festsetzungen (Teil B) als Satzung.
2. Die Begründung zur 4. Änderung
des Bebauungsplanes wird gebilligt.
3. Das Bauamt wird beauftragt,
für die 4. Änderung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die
Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist
anzugeben, wo die 4. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Anerkennung der Schlussabrechnungen 1.) Sanierung der Brücke Mittelstraße über den Holzbach in Frankenau 2.) Ersatzneubau der Brücke Mittelstraße über den Dorfbach in Frankenau 3.) Straßendeckenerneuerung Brückenaue in Ringethal
Anerkennung der Schlussabrechnungen 1.) Sanierung der Brücke Hauptstraße 25 über den Auenbach in Ringethal 2.) Sanierung der Brücke Viehweg über den Dorfbach in Frankenau