Beschluss:
Der Gemeinderat empfiehlt, die mit der Genehmigung erteilten
Maßgaben und Auflagen durch die erneute öffentliche Auslegung des
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Gemeinde Altmittweida in der Planfassung 9/2005 zu erfüllen.
Die Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen
Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Das Forst- und Landwirtschaftsamt sind am Verfahren zu
beteiligen.