Beschluss:
1. Der
Technische Ausschuss empfiehlt die vorliegende Fassung vom 20.12.2005 zur
5. Änderung des
Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler Weg“ mit der dazugehörigen
Begründung für das Baufeld Ahornweg 1 .
2. Der
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler
Weg“ ist nach
§
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange
sind
gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Anregungen können nur zu den geänderten Fest-
setzungen
vorgebracht werden.