Beschluss über die Billigung des Entwurfes und die Auslegung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Ringethaler Weg"
12.01.2006 - Technischer Ausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1.Der
Technische Ausschuss empfiehlt die vorliegende Fassung vom 20.12.2005 zur
5. Änderung des
Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler Weg“ mit der dazugehörigen
Begründung für das Baufeld Ahornweg 1.
2.Der
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler
Weg“ ist nach
§
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange
sind
gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Anregungen können nur zu den geänderten Fest-
setzungen
vorgebracht werden.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden
Gremiums:7
Anwesende Mitglieder:6
Ja-Stimmen:6
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
26.01.2006 - Stadtrat Mittweida
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1.Der Rat billigt die vorliegende Fassung vom
20.12.2005 zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler
Weg“ mit der dazugehörigen Begründung für das Baufeld Ahornweg 1.
2.Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Wohngebiet „Ringethaler Weg“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zu beteiligen. Anregungen können nur zu den geänderten Festsetzungen
vorgebracht werden.