Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - SR/TA/0016/2006 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses  

 
 
Bezeichnung: SR/TA/0016/2006 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses
Gremium: Technischer Ausschuss
Datum: Do, 06.04.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:55
Raum: im Zi. 301 des Rathauses 1
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A: Fassaden- und Dacherneuerung Bürgerhaus Neustadt 11 - Los 5: Putzarbeiten (Tischvorlage)      
Ö 2     Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A: Dach- und Fassadensanierung Pestalozzi-Grundschule (Depot): Tischlerarbeiten (Tischvorlage)      
Ö 3     Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A: Dach- und Fassadensanierung Pestalozzi-Grundschule (Depot): Außenputzarbeiten (Tischvorlage)      
Ö 4     Vergabe einer Bauleistung nach VOB/A: Dach- und Fassadensanierung Pestalozzi-Grundschule (Depot): Zimmererarbeiten (Tischvorlage)      
Ö 5     Beratung und Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange während der Beteiligungsfrist und der Bürgerbeteiligung während der Auslegungsfrist zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Ringethaler Weg"      
Ö 6     Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Ringethaler Weg"      
    06.04.2006 - Technischer Ausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Der Technische Ausschuss empfiehlt aufgrund des § 10 BauGB vom

23.09.2004 (BGBl. I S. 2412, zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818)

die 5. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

2. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.

3. Das Bauamt wird beauftragt für die 5. Änderung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 5. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:    7

Anwesende Mitglieder:                             4

Ja-Stimmen:                                         4

Nein-Stimmen:                                       0

Stimmenthaltungen:                                0

 

   
    20.04.2006 - Stadtrat Mittweida
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Der Rat beschließt aufgrund des § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412, zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) die 5. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

2. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.

3. Das Bauamt wird beauftragt für die 5. Änderung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 5. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:    23

Anwesende Mitglieder:                             21

Ja-Stimmen:                                         21

Nein-Stimmen:                                       0

Stimmenthaltungen:                                0

 

Ö 7     Beschluss über die Billigung des Entwurfes und die Auslegung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Ringethaler Weg"      
Ö 8     Bauanfragen /Bauanträge      
Ö 9     Mitteilungen/Anfragen      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)