Beschluss:
1. Der Technische Ausschuss empfiehlt aufgrund des § 10
BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2412, zuletzt geändert durch Art. 21
G v. 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818)
die 5. Änderung
des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler Weg“ bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.
2. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes wird
gebilligt.
3. Das Bauamt wird beauftragt für die 5. Änderung des
Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung
ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 5. Änderung des
Bebauungsplanes mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.