Beschluss:
1. Der
Technische Ausschuss empfiehlt die vorliegende Fassung vom 17.03.2006
zur 6. Änderung
des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler Weg“ mit der
dazugehörigen Begründung für die Baufelder 1 – 4 gemäß der Darstellung im
Übersichtsplan. Der Übersichtsplan ist Anlage des Beschlusses.
2. Der
Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler
Weg“ ist nach
§
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange
sind
gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Anregungen können nur zu den geänderten Fest-
setzungen
vorgebracht werden.