Fortführung der Erstattung von Semestergebühren für Studenten mit Hauptwohnsitz in Mittweida
13.06.2006 - Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der SKSSA empfiehlt den Studenten
der Hochschule Mittweida mit Hauptwohnsitz in Mittweida die Semestergebühren
für ein weiteres Jahr, d. h. Sommersemester 2006 bis Wintersemester 2006/2007,
zu erstatten. Stichtag, an dem der Hauptwohnsitz in Mittweida bestehen
muss,um die Erstattung für das laufende
oder vergangene Semester zu erhalten, ist der 31.12.2006.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden
Gremiums:9
Anwesende Mitglieder:8
Ja-Stimmen:8
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
29.06.2006 - Stadtrat Mittweida
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Studenten
der Hochschule Mittweida mit Hauptwohnsitz in Mittweida die Semestergebühren
für ein weiteres Jahr, d. h. Sommersemester 2006 bis Wintersemester 2006/2007,
zu erstatten. Stichtag, an dem der Hauptwohnsitz in Mittweida bestehen
muss,um die Erstattung für das laufende
oder vergangene Semester zu erhalten, ist der 31.12.2006.