Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - SR/SR/0029/2006 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida  

 
 
Bezeichnung: SR/SR/0029/2006 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida
Gremium: Stadtrat Mittweida
Datum: Do, 28.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:10
Raum: im Ratssaal des Rathauses 1
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Bestellung eines Schriftführers und Bestimmung von zwei Ratsmitgliedern zur Mitunterzeichnung der Niederschrift      
Ö 2     Vorstellung des Bürgerpolizisten      
Ö 3     Einwohnerfragestunde      
Ö 4     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung)      
Ö 5     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 20.07.2006      
Ö 6     Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 20.07.2006      
Ö 7     Strukturänderung in der Stadtverwaltung Mittweida ab 1.6.2007      
Ö 8     Ausbau K 8211 Ortsteil Lauenhain      
Ö 9     Kalkulation zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Freibades der Stadt Mittweida      
Ö 10     Kalkulation zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida      
Ö 11     Kalkulation zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida      
Ö 12     Beratung und Beschluss über die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange während der Beteiligungsfrist und der Bürgerbeteiligung während der Auslegungsfrist zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Ringethaler Weg"für die Baufelder 1 bis 4 gemäß Übersichtsplan      
Ö 13     Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Ringethaler Weg" für die Baufelder 1 bis 4 gemäß Anlage      
    14.09.2006 - Technischer Ausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Der Technische Ausschuss empfiehlt aufgrund des § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) die 6. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

2. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.

3. Das Bauamt wird beauftragt den Beschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 6. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:    7

Anwesende Mitglieder:                             7

Ja-Stimmen:                                         7

Nein-Stimmen:                                       0

Stimmenthaltungen:                                0

 

   
    28.09.2006 - Stadtrat Mittweida
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Der Rat beschließt aufgrund des § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) die 6. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Ringethaler Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

2. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.

3. Das Bauamt wird beauftragt den Beschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 6. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:    23

Anwesende Mitglieder:                             20

Ja-Stimmen:                                         20

Nein-Stimmen:                                       0

Stimmenthaltungen:                                0

 

Ö 14     Bauanträge/Bauanfragen      
Ö 15     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)