Beschluss zur Nichterhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau von Ortsverbindungsstraßen und den Straßenanteil über Brückenbauten
10.04.2006 - Gemeinderat Altmittweida
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, Straßenausbaubeiträge gemäß § 26
Absatz 1 KAG für beitragsfähige Aufwände gemäß § 27 Absatz 1 KAG für
Ortsverbindungsstraßen und für Brückenüberbauten nicht zu erheben.
Dieser Beschluss wird im Hinblick auf eine noch im Jahre
2006 zu erlassende Straßenausbaubeitragssatzung gefasst, in welcher geregelt
wird, dass für Ortsverbindungsstraßen und Brückenüberbauten keine
Straßenausbaubeiträge erhoben werden.