Fortführung der Erstattung von Semestergebühren für Studenten mit Hauptwohnsitz in Mittweida
12.06.2007 - Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
Ö 2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der SKSSA empfiehlt, den
Studenten der Hochschule Mittweida mit Hauptwohnsitz in Mittweida die
Semestergebühren in Höhe von jeweils 43,50 EUR für weitere 2 Jahre, d. h.
Sommersemester 2007 bis Wintersemester 2008/2009, zu erstatten. Stichtag, an
dem der Hauptwohnsitz in Mittweida bestehen muss, um die Erstattung für das
laufende oder vergangene Semester zu erhalten, ist der 31.12.2007 bzw.
31.12.2008.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden
Gremiums:9
Anwesende Mitglieder:8
Ja-Stimmen:8
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
28.06.2007 - Stadtrat Mittweida
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Studenten
der Hochschule Mittweida mit Hauptwohnsitz in Mittweida die Semestergebühren
für weitere 2 Jahre, d. h. Sommersemester 2007 bis Wintersemester 2008/2009, zu
erstatten. Stichtag, an dem der Hauptwohnsitz in Mittweida bestehen muss,um die Erstattung für das laufende oder
vergangene Semester zu erhalten, ist der 31.12.2007 bzw. 31.12.2008.