Beschluss:
Der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss beschließt, die Erste
Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für
das Gebiet der Gemeinde Altmittweida in der Planfassung 10/2007 mit dem
Erläuterungsbericht zu billigen.
2. Von der Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes der
Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft
Mittweida sind die Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten.