Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden Gremiums: 14
Anwesende Mitglieder: 13
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 12
Stimmenthaltungen: 0
Es musste mit diesem Ergebnis festgestellt werden, dass der Beschluss
nicht gefasst wurde, folglich der Bürgermeister nicht legitimiert wurde, die
Hauptsatzung entsprechend zu ändern und nach Genehmigung neu bekanntzumachen.
Der Rechtsaufsichtsbehörde ist entsprechende Mitteilung zu geben.
Nachsatz: Bei der öffentlichen Sitzung am 21.1.2008, 19:00 Uhr handelt
es sich um einen Eilfall, bedingt durch den Widerspruchsbescheid des
Regierungspräsidiums vom 12.12.2007. Termingemäß gilt es, die Hauptsatzung bis
zum 25.01.2008 zu aktualisieren und zur Genehmigung einzureichen.
Da eine erneute Sitzung in der Woche vom 21. – 25.01.2008 nicht
möglich ist (Nichtgewährleistung der Beschlussfähigkeit), wurde im Ergebnis der
außerordentlichen nichtöffentlichen Sitzung am 21.01.2008, 18:00 Uhr die
Einladung persönlich ausgesprochen zum 21.01.2008, 19:00 Uhr zu einer
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates. Einziger Tagesordnungspunkt ist der
gemäß 3. dieser Niederschrift zu fassende Beschluss.