Beschluss:
Der Rat
beschließt gemäß den Pkt. 1 - 3 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf der
Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes "DRK Pflegeheim
Mittweida" als Satzung.
1.
Aufgrund des § 10 BauGB vom 27.08.1997 beschließt der Stadtrat den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf der Grundlage des Vorhaben- und
Erschließungsplanes "DRK Pflegeheim Mittweida" bestehend aus
- der Planzeichnung
(Teil A),
- den
Textlichen Festsetzungen (Teil B)
in der
Fassung vom 28.11.2001 als gemeindliche Satzung.
2. Die
Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gebilligt.
3. Das
Bauamt wird beauftragt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung
gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der
vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen
werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.