Feststellung der Jahresrechnung 2007 der Stadt Mittweida und Information über die Jahresabschlüsse 2007 der Wohnungsbaugesellschaft mbH Mittweida und der Regie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Mittweida
Außerplanmäßige Ausgabe zur Buchung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages auf die Gewinnausschüttungen von der KBE und dem Zweckverband Gasversorgung in Südsachsen
Beschluss über die Förderung für die Erneuerung von Gebäuden privater Eigentümer im Sanierungsgebiet, Gebiet der Erhaltungsmaßnahme Altstadt Mittweida (Gebiet Städtebaulicher Denkmalschutz) und dem Stadtumbaugebiet „Schützenplatz bis Oststraße"
04.12.2008 - Technischer Ausschuss
N 4 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
18.12.2008 - Stadtrat Mittweida
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der der Rat beschließt für die Maßnahmen der Städtebaulichen
Erneuerung in den Gebieten „1. Sanierungsgebiet Altstadt“,
„Erhaltungsmaßnahme Altstadt Mittweida“ undStadtumbaugebiet 3 „Schützenplatz bis
Oststraße“ die Förderung für private Eigentümer nach der
Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden Fördermittel
1. für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
einen Kostenerstattungsbetrag von pauschal 20 Prozent der zuwendungsfähigen
Kosten,
2. für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden im
begründeten Ausnahmefall einen Kostenerstattungsbetrag bis zu 40 Prozent der
zuwendungsfähigen Kosten,
3. für die Sicherung von Gebäuden einen
Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 66 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten.