Fortführung der Erstattung von Semestergebühren für Studenten mit Hauptwohnsitz in Mittweida
08.09.2009 - Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
N 4 - ungeändert beschlossen
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24.09.2009 - Stadtrat Mittweida
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Studenten
der Hochschule Mittweida mit Hauptwohnsitz in Mittweida die Semestergebühren in
Höhe von jeweils 43,50 Euro pro Semester für 1 weiteres Jahr, d. h.
Sommersemester 2009 bis Wintersemester 2009/2010, zu erstatten. Stichtag, an
dem der Hauptwohnsitz in Mittweida bestehen muss, um die Erstattung für das
laufende und/oder vergangene Semester zu erhalten, ist der 31.12.2009.
Änderung der Satzung der Stadt Mittweida über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 "Östliches Bahnhofsumfeld" (Tischvorlage)