Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - SR/VA/002/2018 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: SR/VA/002/2018 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses
Gremium: Verwaltungsausschuss
Datum: Mi, 10.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: im Zi. 002 des Rathauses 1
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Ankauf des Flurstücks 216/5 Gemarkung Rößgen (Garagengrundstück)      
Ö 2     Zustimmung zum gerichtlich abgeschlossenen, widerruflichen Vergleich im Rechtsstreit vor dem VG Chemnitz, Az. 4 K 331/15 und 4 K 855/15 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland sowie der Stadt Mittweida als Beigeladene bezüglich der Eigentumszuordnung u.a. der Grundstücke 441/4 bis 441/8, 443/3 und 443/4 der Gemarkung Lauenhain      
    10.01.2018 - Verwaltungsausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt den abgeschlossenen Vergleich mit folgenden Inhalt:

 

  1. Von den sieben streitgegenständlichen Flurstücken wird das Flurstück 443/3, 443/4, 441/8 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 441/6, nämlich eine zwischen den Beteiligten durch Lageskizze rot markiert vereinbarte Fläche rund um das dort aufstehende Vereinsheim, der Gemeinde Mittweida zugeordnet. Dagegen wird das Flurstück 441/5, 441/4, 441/7 sowie die verbleibende außerhalb des Vereinsheims liegende Teilfläche des Flurstücks 441/6 dem Freistaat zugeordnet. Für die Abgrenzung ist im Hinblick auf das als Protokollanlage zu den Akten genommene Schriftstück die Außenkante der roten Trennmarkierung der Teilstücke im Bereich des Flurstücks 441/6 maßgeblich.

Die Beigeladene veranlasst im Übrigen die Vermessung des Teilstücks zum Flurstück 441/6 und trägt die daraus resultierenden Kosten.

  1. Der Kläger erhält auf dem Flurstück 441/6 und der dortigen Teilfläche mit dem aufstehenden Vereinshaus ein Wegerecht in Richtung auf die angrenzenden Flurstücke 441/5 und 441/7.

Die Beklagte verpflichtet sich zum Erlass eines Zuordnungsbescheides entsprechend der vorbezeichneten Einigung hinsichtlich der Zuordnung der Flurstücke bzw. der daraus abzutrennenden Teilflächen.

  1. Allen Beteiligten bleibt der Widerruf dieses Vergleichs durch schriftliche Mitteilung an das Gericht, die bis zum 15. Januar 2018 bei Gericht eingegangen sein muss, vorbehalten.
  2. Bei Nichtwiderruf ist damit der Rechtsstreit 4 K 855/15 erledigt.

 

 

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:

9

Anwesende Mitglieder:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangenheit:

0

 

Ö 3     Mitteilungen/Anfragen      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)