Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - GR/GR/008/2020 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Altmittweida  

 
 
Bezeichnung: GR/GR/008/2020 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Altmittweida
Gremium: Gemeinderat Altmittweida
Datum: Mo, 07.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45
Raum: Gaststätte "Ritterhof", Vereinszimmer
Ort: Altmittweida

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Bestätigung der Tagesordnung der 8. öffentlichen Sitzung      
Ö 3     Bestätigung der Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzung vom 08.06.2020 und Festlegung der Mitunterzeichnung der Niederschrift der 8. öffentlichen Sitzung      
Ö 4     Bürgerfragestunde      
Ö 5     Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A 2019, Beseitigung von Straßenschäden Gemeindegebiet Altmittweida - Asphaltbau und Bankette Badweg (Tischvorlage)      
Ö 6     Kooperationsvertrag Digitale Infrastruktur      
    07.09.2020 - Gemeinderat Altmittweida
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung des Kooperations-vertrages „Digitale Infrastruktur“ mit dem Ziel, die Planung und Umsetzung konkreter, mit öffentlichen Fördermitteln geförderter Projekte über den Ausbau digitaler Infra-strukturen auf den Landkreis zu übertragen. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen hat mit seinem Beschluss Nr. 404/21./2019 vom 27.03.2019 seinerseits die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für den Abschluss des Kooperations-vertrages „Digitale Infrastruktur“ durch den Landkreis geschaffen.

 

  1. Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister die Entscheidung, einem konkreten, mit öffentlichen Fördermitteln geförderten Projekt des Landkreises über die Errichtung und den Betrieb digitaler Infrastrukturen beizutreten und die hierfür erforderlichen Kompe-tenzen nach Maßgabe des Kooperationsvertrages „Digitale Infrastruktur“ im Rahmen einer Beitrittserklärung auf den Landkreis zu übertragen. Zu diesem Zweck wird pro Förderprojekt eine Beitrittserklärung als Anlage zu dem o. g. Kooperationsvertrag ausgefertigt, die den Fördergegenstand inhaltlich beschreibt. Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die Teilnahme an einem solchen Projekt des Land-kreises zum gegebenen Zeitpunkt.

 

  1. Der Kooperationsvertrag und die Beitrittserklärung werden mit der Unterschrift des Bürgermeisters für die Gemeinde verbindlich (§ 60 SächsGemO).

 

 

 

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:

14

Anwesende Mitglieder:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangenheit:

0

 

Ö 7     Haushalt 2021      
Ö 8     Bauanträge/Bauanfragen      
Ö 9     Allgemeines/Informationen      
N 1     (nichtöffentlich)